DREI FRAGEN AN… Birte Laubach zum aktuellen Stand der Förderungen nach der Hochwasser-Katastrophe von 2021 anlässlich der Einweihung der wiederaufgebauten Kita Volberg. Sie ist im Landeskirchenamt auch zuständig für die Antragstellung der Förderanträge zur Wiederaufbauhilfe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Frau Laubach, die evangelische Kita Volberg in Rösrath (Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch) wurde 2021 stark zerstört. Jetzt, fünf Jahre später, ist die Einrichtung wieder geöffnet. Was macht den Wiederaufbau der Kita so besonders?
Birte Laubach: Der Wiederaufbau ist in mehrfacher Hinsicht besonders. Zum einen wurde der Neubau hochwasserfest ausgeführt. Zu diesem Zweck steht das Haus auf circa 60 Stelzen, auf denen eine Betonplatte liegt. Die Kita steht also quasi auf einem Tisch. Und der Neubau ist klimaneutral. Geheizt und gekühlt wird mit einer Geothermie-Anlage. Außerdem hat die Bürgerenergiegenossenschaft in Rösrath auf dem Dach eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 70 kWp errichtet. Ein Großteil der Wände und Decken sowie die Fenster und Türen sind aus heimischen Hölzern hergestellt. Der Fußboden besteht aus Naturkautschuk. Übrigens: Der in der Flut untergegangene Kindergarten war ein Anbau am Gemeindehaus. Für den Neubau entschied sich die Gemeinde, das Gebäude nach den Bedürfnissen der Kita auszurichten und auf ein neues Gemeindehaus zu verzichten. Stattdessen gibt es in der Kita mehrere Räume, die abends und am Wochenende für Gemeindezwecke genutzt werden können.
Was hat der Neubau gekostet und welche Rolle hat der Fördertopf dabei gespielt?
Laubach: Der Neubau hat 5,9 Millionen Euro gekostet und wird zu 100 Prozent aus Mitteln der Wiederaufbauhilfe finanziert. Die evangelische Gemeinde hätte diese Mittel alleine nicht aufbringen können.
Und wie ist der Stand bei weiteren Förderanträgen und Wiederaufbauprojekten?
Laubach: Bis jetzt wurden in Nordrhein-Westfalen seit der Hochwasserkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 von 27 Kirchengemeinden Anträge auf Wiederaufbauhilfe gestellt. Davon sind 16 Anträge bereits bewilligt, sieben davon auch schon beendet. Bei weiteren elf Kirchengemeinden liegen die Anträge noch zur Prüfung bei den Bewilligungsbehörden. Hier rechnen wir für alle mit einer Bewilligung. Zwei Gemeinden bereiten Ihre Anträge aktuell für die Antragsstellung vor.
In Rheinland-Pfalz haben drei Gemeinden bisher sechs Anträge auf Wiederaufbauhilfe gestellt. Die Besonderheit hier ist, dass für jedes Gebäude ein Antrag gestellt wird. In Nordrhein-Westfalen stellt jede Gemeinde für alle hochwassergeschädigten Gebäude zusammen jeweils einen Antrag. Bei einer Gemeinde in Rheinland-Pfalz bereiten wir derzeit noch einen weiteren Antrag für die Instandsetzung einer Kirche vor.
Für alle Kirchengemeinden gilt die Frist 30. Juni 2026 für das erstmalige Stellen ihrer Grundanträge – es ist also noch etwas Zeit. Danach geht es für alle Gemeinden an die letzten Arbeiten der Instandsetzung ihrer Gebäude beziehungsweise an die Spitzabrechnung der entstandenen Kosten und weiteren Mittelabrufe. Hinzu kommt das Erstellen der Verwendungsnachweise nach Abschluss ihrer Instandsetzungsarbeiten. Das wird erfahrungsgemäß noch etwas dauern.
Info: Wiederaufbauhilfe beantragen
Alle vom Hochwasser im Juli 2021 betroffenen Kirchenkreise und -gemeinden können nach Maßgabe der Förderrichtlinie Wiederaufbauhilfe NRW und der Verwaltungsvorschrift Wiederaufbauhilfe Rheinland-Pfalz noch bis zum 30. Juni 2026 einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe stellen. Mit den Ministerien in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ist abgesprochen, dass die Landeskirche an zentraler Stelle im Landeskirchenamt für ihre Kirchenkreise und -gemeinden die Förderanträge stellt. Kontakt: Birte Laubach, E-Mail: fluthilfe@ekir.de, Telefon: 0211 4562-298
