Saar-Verfassung wieder mit Präambel und Gottesbezug

Die Verfassung des Saarlands hat wieder eine Präambel. Nach Diskussionen sowie einem interreligiösen Vorschlag stimmte der Landtag auch für einen Gottesbezug. Zudem kommt der Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus nun in der Verfassung vor.

Der Landtag des Saarlandes hat mit den Stimmen von SPD und CDU in zweiter und dritter Lesung für mehrere Verfassungsänderungen gestimmt – darunter eine neue Präambel mit Gottesbezug. „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, hat sich das Saarland durch seinen frei gewählten Landtag diese Verfassung gegeben“, heißt es zum Abschluss der Präambel. Damit orientiert sich der Landtag an einer von Vertreterinnen und Vertretern von Christentum, Judentum und Islam im Januar gemeinsam vorgestellten Formulierung. Seit dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1957 hatte die Saar-Verfassung keine eigene Präambel mehr. Der ursprüngliche Entwurf von SPD-Regierungsfraktion und CDU-Oppositionsfraktion sah keinen Gottesbezug vor. Des Weiteren stimmten die Abgeordneten dafür, das Eintreten gegen Antisemitismus (Anti-Antisemitismus-Klausel) und Antiziganismus (Anti-Antiziganismus-Klausel) sowie den Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur in der Verfassung zu verankern.

  • 30.04.2026
  • Marc Patzwald/epd
  • Ute Kirch/Bistum Trier