Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland hat ihr Ziel von mehr gemeindlicher Vielfalt („Mixed Ecology Church“) erneut durch einen Beschluss bekräftigt. Die Prüfung einer neuen Rechtsform wird weiter vorangetrieben. Als „Körperschaften kirchlichen Rechts“ sollen künftig auch Gemeinden, die sich nicht auf ein Einzugsgebiet beziehen wie die klassische Ortsgemeinde, strukturell Teil des Kirchenkreises werden können.
Die Kirchenleitung soll nun eine begleitende Gesetzesfolgenabschätzung durch ein externes Institut beauftragen, die sowohl die Chancen und Risiken bei Einführung als auch bei Nicht-Einführung der neuen Rechtsform prüft. Auf der Grundlage der Ergebnisse sollen entsprechende Gesetzesvorlagen bis zur Landessynode 2028 vorgelegt werden. Unabhängig davon können Kirchenkreise auch jetzt schon auf Grundlage des Erprobungsgesetzes Anträge auf Bildung von Gemeinden kirchlichen Rechts stellen.
Die bestehenden Regelungen für Gemeinden sollen mit dem Ziel weiterentwickelt werden, einen flexibleren Rahmen für veränderte Bedarfe zu bieten. Insbesondere soll ein Vorschlag für die Überarbeitung des Gesamtkirchengemeindegesetzes hin zu einem Regionalkirchengemeindegesetz gemacht werden.
