Falsche Tatsachenbehauptung im WDR-Fernsehen

In der „Aktuellen Stunde“ im WDR-Fernsehen wurde am Sonntagabend, 18. Januar 2026, ein Beitrag zum Thema „Sexualisierte Gewalt“ ausgestrahlt. In dem Beitrag wurden die laufende Tagung der Landessynode, ein Fall sexualisierter Gewalt in Baden-Württemberg und Statements eines Forschenden, der an der ForuM-Studie beteiligt war, miteinander verbunden.

Nach einem Statement des Forschers, der der evangelischen Kirche schwere Versäumnisse bei der Aufarbeitung entsprechender Fälle vorwirft, erklärte die Autorin des Beitrags: „Die Personalakten müssten dringend analysiert werden, empfahlen die Wissenschaftler damals, doch bis heute ist nichts passiert.“

Die Behauptung der WDR-Autorin, bis heute gäbe es keine Analyse von Personalakten kirchlicher Mitarbeiter*innen, ist falsch. Schon in der Zuarbeit zur ForuM-Studie wurden von der Evangelischen Kirche im Rheinland bis Ende März 2023 nicht nur die insgesamt ca. 150 vorliegenden Disziplinarakten zu allen Berufsgruppen, sondern auch alle auf landeskirchlicher Ebene vorliegenden Akten von Pfarrpersonen ab dem Jahr 1946 bis einschließlich 2020 durchgesehen. Insgesamt waren dies Personalakten von 4733 Pfarrpersonen.

Seit geraumer Zeit arbeitet unsere Kirche an der flächendeckenden Analyse aller auf allen Ebenen zur Verfügung stehenden Personalakten der Mitarbeiter*innen. Zur systematischen Aufarbeitung wird in den Kirchenkreisen eine standardisierte Durchsicht von Personalakten durchgeführt. Grundlage ist eine durch das Landeskirchenamt entwickelte Verfahrensanleitung. Auffällige Akten werden an unabhängige Staatsanwält*innen zur Prüfung weitergeleitet, bevor die Aufarbeitung in den Kirchenkreisen vor Ort fortgesetzt wird. Auf die Unterlagen kann die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission (URAK) zurückgreifen.

WDR berichtete schon mehrfach über das laufende Aktenscreening

Dass die Behauptung der Autorin des Fernsehbeitrags falsch ist, weiß auch der WDR: In den zurückliegenden Monaten hat der Sender in Hörfunk-, Fernseh- und Internetbeiträgen über das Aktenscreening in Kirchenkreisen berichtet, z. B. in Wuppertal, Solingen, Krefeld-Viersen und Gladbach-Neuss.

Wir haben die Verantwortlichen beim WDR zeitnah mit der falschen Tatsachenbehauptung konfrontiert und um Auskunft gebeten, wie sie den Fehler korrigieren werden. Am 19. Januar 2026 hat der WDR reagiert und den Vorwurf einer falschen Tatsachenbehauptung zurückgewiesen.

 

Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung

Informationen u.a. zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche im Rheinland finden Sie auf der Internetseite der Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung der rheinischen Kirche unter pia.ekir.de.

  • 19.01.2026
  • Red.
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