„Der Erhalt von Kirchengebäuden ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“

Landeskirchenbaudirektorin Gudrun Gotthardt ordnet im Kurzinterview die Bedeutung des Appells zum Umgang mit denkmalgeschützten Kirchen ein, der Anfang November vom Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK)  verabschiedet und am 13. November 2025 veröffentlicht wurde.

 

Frau Gotthardt, was ist das zentrale Anliegen der Kölner Erklärung zu Nutzungserweiterungen denkmalgeschützter Kirchen?
Gudrun Gotthardt: Das zentrale Anliegen der Initiatoren ist es, darauf aufmerksam zu machen, dass der Erhalt von Kirchengebäuden als baukulturelles Erbe eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt. Nur wenn alle Akteure gemeinsam überlegen, welche Nutzungen oder erweiterte Nutzungen für den jeweiligen Standort sinnvoll, möglich und finanzierbar sind, kann das gelingen. Es erfordert eine grundsätzliche Offenheit und Kompromissbereitschaft sowohl bei den Kirchengemeinden als Eigentümerinnen der Gebäude als auch bei den beteiligten Behörden wie beispielsweise den Denkmalbehörden oder Planungsämtern. Maximalpositionen führen uns hier nicht weiter. Mit dem Appell ist es erstmals gelungen, dazu eine gemeinsame Position zu entwickeln, die nun hoffentlich über die Mitwirkenden auch Verbreitung und Anwendung finden wird.

Hinter dem Appell steht die Projektgruppe „Zukunftsaufgabe Denkmal Kirche“ des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz. Wer ist in der Gruppe vertreten?
Gotthardt: Das DNK ist die Kommunikationsplattform der Akteure in der Denkmalpflege in der Bundesrepublik Deutschland, angegliedert beim Kulturstaatsminister. Hier findet ein Austausch zu den grundsätzlichen Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes statt. Es ist sehr wertvoll, dass das Thema der Zukunft der Kirchengebäude aus den verschiedenen Kompetenzen heraus diskutiert und konstruktiv bearbeitet wurde. In der Arbeitsgruppe waren Vertreter*innen der beiden Kirchen, der Denkmalbehörden, der Architektenschaft sowie der Hochschulen vertreten.

Was folgt aus der Erklärung für den künftigen Umgang der Evangelischen Kirche im Rheinland mit denkmalgeschützten Kirchen?
Gotthardt: Für unsere Arbeit als Bauberatung der Evangelischen Kirche im Rheinland bedeutet der Appell Rückenwind für unser Anliegen, für die Gemeinden gelingende und konstruktive Prozesse rund um das Thema „Entwidmung und Folgenutzung für Kirchengebäude“ zu organisieren. Im Sinne guter Lösungen für alle Beteiligten wollen wir Gesprächsformate mit Kommunen und Denkmalbehörden etablieren und für unser gemeinsames Ziel werben. Die Herausforderung ist immens. Wir müssen immer wieder deutlich machen, dass die Kirchen die Zukunft ihrer Gebäude nicht alleine werden sichern können.

  • 13.11.2025
  • Ekkehard Rüger
  • Michel Schier